Eine Zensur findet nur durch das BKA statt
18. Juni 2009
28. Oktober 1994 Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz wird die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet das Beschleunigte Verfahren als Verfahrensart zu wählen, wenn die Sache zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Das Beschleunigte Verfahren findet zum Beispiel während des G8-Gipfels 2007 Anwendung gegen Demonstranten.
14. Dezember 2001 Das Sicherheitspaket II wird verabschiedet. Es erweitert die Kompetenzen von BKA und BND, beschneidet Asyl- und Ausländerrecht und ermöglicht die Aufnahme biometrischer Daten in den Personalausweis.
9. November 2007 Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur “Vorratsdatenspeicherung”. Dadurch werden alle Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet alle Verkehrsdaten
– vom Handygespräch bis zur Internetnutzung – aufzuzeichnen und für mindestens sechs Monate zu speichern. Das Gesetz wurde mit der Bedrohung durch den Internationalen Terrorismus – speziell den Anschlägen von Madrid – begründet, die Daten können jedoch auch in anderen Bereichen der Verbrechensbekämpfung und Strafverfolgung eingesetzt werden.
19. Dezember 2008 Der Bundesrat verabschiedet die Neufassung des BKA-Gesetzes. Neben der Legalisierung von Online-Durchsuchungen wird auch das Berufsgeheimnis von Ärzten, Anwälten und Journalisten beschnitten. Zwar wurden die Maßnahmen mit der gestiegenen Terrorgefahr begründet, die Bundesanwaltschaft forderte jedoch schon nach kurzer Zeit das Gesetz von der Gefahrenabwehr auf den Bereich der Strafverfolgung auszuweiten.
18. Juni 2009 Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
. Das BKA verwaltet nach diesem Gesetz eine Sperrliste mit Internetseiten die durch die Internetanbieter mindestens auf Ebene der DNS-Server gesperrt werden müssen. Damit wird das erste mal in der Geschichte der BRD eine Struktur zur Zensur eines gesamten Mediums geschaffen. Ob Daten über die Besucher gesperrten Seiten gesammelt werden ist nicht geklärt. Möglich wäre es (siehe zwei Absätze darüber). Möglichkeiten zur Strafverfolgung der Täter und Anbieter werden durch das Gesetz nicht erweitert oder geschaffen. Das Gleiche gilt für die Abschaltung der Dienste. Provider die keine öffentlichen Internetzugänge vermitteln (wie Universitäten) sind nicht von dem Gesetz betroffen.
Diese Liste wird fortgesetzt … wenn wir denn dann noch für jeden zu erreichen sind.
UPDATE: Thomas Strobl MdB (CDU) verkündete heute im Kölner Stadt-Anzeiger, dass geprüft wird die Internetzensur auf die Sperrung von Killerspielen auszuweiten.
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